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Neue Corona-Regeln
Für Geimpfte und Genesene gibt es seit dem 10. Mai 2021 Ausnahmen, die auch auf der Tennis-Anlage Gültigkeit haben.
Welche Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene?
Mit Inkrafttreten der neuen Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung am 9. Mai gelten für vollständig Geimpfte sowie Genesene die Kontaktbeschränkungen sowohl bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 („Bundesnotbremse“) als auch unter 100 (Landesverordnung) nicht mehr. Sie zählen zudem nicht mit, wenn sie sich mit anderen (nicht geimpften) Personen treffen.
- Demnach können z.B. vier Spieler*innen aus vier Haushalten Doppel spielen, wenn schon mindestens zwei Personen vollständig geimpft oder genesen sind.
- Das gleiche Prinzip gilt für Gruppentraining. Ein(e) Trainer(in) darf eine Trainingsgruppe – z.B. sechs Personen aus sechs Hausständen – trainieren, wenn mindestens vier Spieler*innen geimpft oder genesen sind.
- Auch die in einigen Landkreisen angeforderte Testpflicht für Trainer*innen beim Gruppentraining von Kindern entfällt, sofern der/die Trainer/in geimpft oder genesen ist.
Wichtig ist jedoch: AHA-Regeln gelten nach wie vor. Geimpfte und genesene Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.
Wer gilt als vollständig geimpft oder genesen? Welcher Nachweis ist mitzuführen?
- Als vollständig geimpft gilt nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat (beim Impfstoff von Johnson & Johnson muss die einzige Spritze zwei Wochen zurückliegen). Als Nachweis müssen Geimpfte ihren Impfausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
- Als Genesene gelten diejenigen, die sich vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Nachweis ist der positive PCR-Test mitzuführen. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne COVID-19-typische Krankheits-Symptome gelten.
Wichtig: Trifft der oben genannte Fall auf euch zu und ihr seid entweder ein/eine Genese/r oder ein/eine Geimpfte/r, so führt den Nachweis bitte immer mit euch mit, um es bei einer Kontrolle des Ordnungsamts nachweisen zu können. Der Vorstand wird bei einem Verstoß nicht dafür haften.